Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASVG GmbH in Rastatt

ASVG GmbH * Lochfeldstr. 28 * 76437 Rastatt * vertr. Durch den Gesch.-Führer: Hans-Joachim Klundt * Amtsgericht Mannheim HRB 522192
 

Geltung der AGB

Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,  sind wir berechtigt, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Lieferung

Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach den §§355 Absatz 1,2 und 356 BGB zu leisten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens zwei Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager in Rastatt verlassen hat.

Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Länder außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Gewährleistung

Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden dar. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar. Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei der Lieferung neuer Sachen ein Jahr, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage des Mobilfunkgeräts nebst Akku, bzw. des schnurgebundenen Telekommunikations-Endgerätes oder des getrennt erworbenen Zubehörteils geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer – nur bei Mobilfunkgeräten)aufgeführt sein muss, vorlegt. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn

§   der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist;

§   die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) in oder auf dem Mobilfunkgerät geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich ist;

§   das Mobilfunkgerät oder anderes Endgerät sowie Zubehör Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse (z.B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;

§   ein Mobilfunkgerät in Verbindung mit Nicht-Originalzubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit den Mobilfunkgeräten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;

§   die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Mobilfunkgeräte oder anderer Geräte nicht befolgt werden;

§   Eingriffe oder Reparaturen an den Geräten durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierte Dritte vorgenommen werden.

Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transport zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Erkennung schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Sofern kein Mangel vorliegt sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei berechtigten Mängeln nach Reparatur unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Vorherige Kostenermittlungen (sog. Kostenvoranschläge) werden nur gegen Barzahlung der erforderlichen Überprüfungskosten erstellt. Die hierfür berechnete Gebühr wird bei Auftragserteilung bzw. Endabrechnung verrechnet. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.

Datensicherheit

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten wie Telefonnummern, Namen, Einstellungen etc. auftreten kann. Eine Haftung kann hierfür von uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht übernommen werden.

Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir ohne vorherige Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die unverzügliche Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern bzw. diese zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Rastatt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.